Bei Nebel und Temperaturen unter Null kann sich Eis an den Rotorblättern bilden. Dies wird über Detektoren erfasst, es werden etwa Unwuchten und turbulente Strömungen erkannt. Die WEA schaltet sich dann ab – schon allein, um die Anlage zu schützen und um keine Eisbrocken in die Landschaft zu schleudern. Bei Plusgraden taut das Eis oder fällt herab. Erst wenn der Mühlenwart vor Ort sein Okay gibt, darf die Anlage wieder anlaufen. Waldbesucher sollen bei winterlichen Wetterverhältnissen die Windradnähe meiden, worauf auch Schilder hinweisen.
Bisher ist in Deutschland kein einziger Fall bekannt, in dem eine Person oder ein Fahrzeug durch Eiswurf geschädigt worden wäre. Schäden an Gebäuden sind ausgeschlossen, da die Anlagen einen größeren Abstand von der nächsten Bebauung haben, als die maximale Flugweite beträgt.
Quelle: Europäische Energiewende e.V.