Man kann auch zu schnell sein, bei der Installation einer Solaranlage

Ein Leser des PV-Magazine muss Strafe zahlen, weil seine Solaranlage zu schnell fertig gestellt und er Strom eingespeist hat.

Laut § 21c des Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) muss zwischen Mitteilung und erstmaliger Einspeisung mehr als ein Monat liegen:

(1) Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats mitteilen, wenn sie erstmals Strom in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 Satz 1 veräußern oder wenn sie zwischen den Veräußerungsformen wechseln.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21c.html

Deutsche Bürokratie …