Warum die Windkraft-Prüfung im Märkerwald Otzberg nützt
Zur aktuellen Diskussion um die Windenergie im Märkerwald und den Vorstößen der FDP erklärt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Gemeindevertretung Otzberg:
„Echte Transparenz entsteht nicht durch vorschnelles Abblocken, sondern durch ein geordnetes, faktenbasiertes Prüfverfahren. Wer heute noch mit dem Kenntnisstand von 2017 argumentiert, verkennt nicht nur die bundesweit geschärften Standards für Natur- und Denkmalschutz, sondern auch die massiven finanziellen Chancen für unsere Gemeinde.
Die Behauptung, auf die Kommune kämen bei einem solchen Schritt finanzielle Risiken zu, ist unbegründet. Bei einem transparenten Interessenbekundungsverfahren und einer geordneten Bauleitplanung trägt vertraglich gebunden der spätere Projektpartner die gesamten Kosten für Gutachten und Verfahren – die Gemeindekasse wird mit keinem Cent belastet.
Was Otzberg dagegen tatsächlich teuer zu stehen kommt, ist das jahrelange Nichtstun: Nach vorsichtigen Berechnungen sind unserer Gemeinde seit 2017 bereits zwischen 1,6 und 2 Millionen Euro an Pacht- und Beteiligungseinnahmen entgangen. Pachteinnahmen fließen im Gegensatz zur Gewerbesteuer ungeschmälert an die Gemeinde und werden nicht durch die Kreisumlage abgeschöpft – Geld, das dringend für Kitas, Vereinsförderung und die Entlastung der Bürger bei Grundsteuer und Gebühren gebraucht wird.
Unser Ziel ist keine anonyme Investorenlandschaft, sondern ein Bürgerwindpark unter enger Beteiligung regionaler Energiegenossenschaften und unserer Einwohner . Bei einem Flächenbedarf von lediglich rund fünf Hektar – etwa 1,6 Prozent der 305 Hektar des Märkerwalds – können wir klimaneutralen Strom vor Ort erzeugen und den Wald gleichzeitig als Naherholungsraum schützen.
Wir werben daher fraktionsübergreifend dafür, den Beschluss vom 17. August mit Leben zu füllen, das LEA-Bürgerforum rasch auf den Weg zu bringen und unabhängige Fachgutachten zu Quell-, Natur- und Denkmalschutz sprechen zu lassen, statt die Debatte mit Scheinargumenten zu verschleppen.“
Hintergrund:
Gemäß § 6 EEG erhalten Standortkommunen verlässlich 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Bei einem modernen Windpark mit zwei bis vier Anlagen bedeutet dies für Otzberg verlässliche jährliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich – zusätzlich zu Pacht und Gewerbesteuer. Das Windenergie-an-Land-Gesetz (WindBG) verpflichtet Hessen zudem verbindlich zur Ausweisung von 1,8% (bis Ende 2027) bzw. 2,2% (bis Ende 2032) der Landesfläche.