Ein Leser des PV-Magazine muss Strafe zahlen, weil seine Solaranlage zu schnell fertig gestellt und er Strom eingespeist hat.
Laut § 21c des Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) muss zwischen Mitteilung und erstmaliger Einspeisung mehr als ein Monat liegen:
(1) Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats mitteilen, wenn sie erstmals Strom in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 Satz 1 veräußern oder wenn sie zwischen den Veräußerungsformen wechseln.
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21c.html
Deutsche Bürokratie …