Windvorranggebiete – „Was bedeutet Windvorranggebiete?“

Hessen will zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie reservieren, um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von jetzt 40 auf 80 Prozent im Jahr 2030 zu verdoppeln. Das erfordert neue Windenergieanlagen in Hessen mit einer Leistung von insgesamt rund 70 Gigawatt. Aktuell (2/2023) drehten sich ca. 1.115 WEA in Hessen und erzeugen mehr sauberen Strom als Solaranlagen. Deshalb wurden in Regionalplänen (nach vorher definierten Kriterien) Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windräder zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen. Gleichzeitig gilt: Auf der restlichen Landesfläche dürfen keine Windräder mehr aufgestellt werden. Dort bereits stehende WEA genießen Bestandsschutz, können aber nicht durch neue ersetzt (repowert) werden. Dies kann über ein Planabweichungsverfahren durch die zuständige Regionalversammlung geändert werden. In ganz Hessen gibt es über 400 Windvorranggebiete, jedes mit eigenem Flächensteckbrief. Die Kommunen, aber auch Privatpersonen konnten sich beim Erstellen des Regionalplans einbringen und auf mögliche Probleme bei den einzelnen Vorranggebieten hinweisen. Beim Festlegen der Vorranggebiete galten besonders folgende Kriterien:

  • Ausschluss von Wasserschutzgebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, steilen Hanglagen, Natura-2000-Gebieten, Artenschutzbereichen.
  • Verkehr, Infrastruktur, militärische Anlagen, Drehfunkfeuer zur Flugsicherung (hier Abstand mind. 3 km). Abstände zu Straßen 100 m oder 150 m.
  • Abstand zu Siedlungen mind. 1 km, zu Einzelgehöften 600 m, zu Industrieund Gewerbegebieten 600 m.
  • Windgeschwindigkeit: mind. 5,75 m/s (Windhöffigkeit/Wirtschaftlichkeit).
  • Mindestflächengröße: 10 ha, um WEA zu Windparks zu konzentrieren.
(Quellen: u. a. www.lea-hessen.de und rp-darmstadt.hessen.de)