Windkraftanlagen sichern der Kommune dauerhafte Einnahmen.
Davon sind drei recht sicher:
- Wenn eine Windkraftanlage auf dem Grundstück/Gelände einer Gemeinde errichtet wird, erhält diese Pachteinnahmen
- und nach einigen Jahren des Betriebs zunehmend steigende Gewerbesteuern.
- Steuerfreie Zuwendungen nach § 6 EEG (0,2 Cent pro eingespeister kWh) erhalten die Kommunen, die Flächenanteile im 2,5-km-Radius um jedes Windrad besitzen. Die Zuwendung wird anteilig an sie gezahlt. Das bekommen sie, solange die Anlage Strom produziert.
Viertens ist natürlich auch eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft möglich, um am Gewinn durch den Stromverkauf teilzuhaben.
Die Kommune kann die Mehreinnahmen aus der Ökostromerzeugung vor Ort in Infrastruktur investieren, die Grundsteuer niedrig halten oder auf andere Weise vielfältig im Gemeindehaushalt einsetzen.
Zudem können sich auch Bürgerinnen und Bürger indirekt oder direkt an den Windkraftanlagen beteiligen, um so am Erfolg teilzuhaben, um an der Energiewende mitzuwirken. Es gibt diverse Varianten, wie etwa die Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding), die Mitgliedschaft in einer Energiegenossenschaft oder die Beteiligung an einer GmbH & Co. KG. Nicht zu vergessen: In Windradnähe wird oft preisgünstigerer Strom angeboten.
In der „Alten Welt“ der fossilen Stromerzeugung haben wenige Großunternehmen mit zentralen Anlagen den Löwenanteil des Stroms produziert.
In der „Neuen Welt“ der erneuerbaren Energien treten auch Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger als Stromerzeuger auf. So war im Jahr 2012 fast die Hälfte der in Deutschland installierten Leistung im Bereich erneuerbarer Energien in Bürgerhand. Neben den Stromerzeugern verdienen diejenigen, die die Flächen verpachten: Das sind Landwirte, Waldbesitzer oder auch die Kommunen.
Quelle: LEA-Hessen