Zehn GRÜNDE für den zweitweisen Stillstand der Windräder
- Probebetrieb: Bei neu gebauter WEA zum Testen/Optimieren. Der Probebetrieb, auch mit kurzzeitigem Abschalten, kann sich über mehrere Wochen erstrecken.
- Zu wenig Wind: Eine WEA braucht zum Anlaufen meistens eine Windgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h.
- Zu viel Wind: Abschaltung aus Sicherheitsgründen bei Windgeschwindigkeit von in der Regel 80 km/h (Windstärke 9, Sturm) bis 120 km/h (je nach WEA-Typ).
- Zu viel Strom überlastet das Netz: Erneuerbare Energien speist man zwar vorrangig ins Netz ein. Dennoch sorgt ein Einspeisemanagement für Netzstabilität. Bei überlasteten Stromleitungen schaltet die Bundesnetzagentur WEA zeitweise ab. (Meist nur im Norden: viel Ökostrom, aber Netzausbau-Defizite).
- Arbeiten an der WEA: Das Abschalten ist für regelmäßige Wartungen, auch Überprüfungen und Reparaturen nötig.
- Schattenabschaltung: Der Schatten eines sich drehenden Rotorblattes darf pro Tag nur 30 Minuten und insgesamt nur 30 Stunden im Jahr besiedelte Flächen treffen. (Siehe „Schattenwurf“.)
- Schallabschaltung: Wird eine WEA zu laut (festgelegter Schallpegel), wird sie zeitweise gedrosselt/abgeschaltet.
- Eisansatz: Bei Kälte mit hoher Luftfeuchtigkeit bildet sich eine Eisschicht am Rotor, was Sensoren feststellen. Damit kein Eis herabschleudert, stellt sich die WEA ab und informiert automatisch den Service. Das WEA läuft erst nach dem Abtauen und einer Freigabe weiter.
- Fledermausschutz: Fledermäuse sind auf zwei Arten gefährdet – durch die direkte Kollision mit dem Rotor und durch einen Unterdruck in Rotorblattnähe, was bei den Fledermäusen ein tödliches Barotrauma erzeugt. Es fliegt aber vor allem nur eine Art so hoch. Intelligente Algorithmen (Flugzeiten der verschiedenen Arten) schalten die WEA zu bestimmten Zeiten vorsorglich ab.
- Vogelschutz: Schaltet eine WEA zum Schutz von Vögeln ab, kann es sich bei dieser Maßnahme um das Brutgeschehen, den Vogelzug oder, im Offenland, um sogenannte „Mahd-Abschaltungen“ handeln.
Quelle: Podcast „Windkanal“, 9. Folge