Nein: Der Rückbau ist über Bankbürgschaften der Investoren abgesichert,die für jedes neue Windrad vorgelegt werden müssen. Zum Rückbau inklusive Entsorgung der WEA sind die Windradbetreiber verpflichtet, was bei konventionellen oder Atom-Kraftwerken in der Regel nicht der Fall ist.
Alte WEA werden abgebaut und recycelt. Sie müssen aber NICHT zwingend nach 20 Jahren rückgebaut werden, also mit Ablauf der Förderung durchdas EEG. Danach ist eine vorgeschriebene Überprüfung mit Standsicherheitsnachweis für einen befristeten Weiterbetrieb möglich. Zurzeit werden die meisten Windräder, die abgebaut werden, am Second Hand Markt weiterverkauft und an anderer Stelle nochmals errichtet.
Das Fundament wird aus dem Boden geholt, dazu werden beim Bau oft Sprenglöcher eingearbeitet. (Siehe auch „Fundamente“.) Alter Beton, auch Turm und Gondel sind am problemlosesten zu recyceln.
Die Rotorblätter, die stabil und elastisch zugleich sein müssen, bestehen zu mehr als 98 Prozent aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GfK). Sie werden aber nicht mehr als Sondermüll entsorgt, sondern geschreddert und entweder thermisch als Brennstoff in der Zementindustrie verwertet oder stofflich genutzt. Dabei kann das SiO2 als Sand in den Zement wandern.
Der Bericht, dass Rotorblätter „vergraben“ werden, stammt aus Wyoming (USA). In Deutschland ist das Deponieren von glasfaserverstärktem Kunststoff nicht mehr erlaubt. Man forscht aber auch an weiteren, kostengünstigeren Recyclingverfahren, etwa zur Festigung von Baustoffen, als Brennstoff oder zum Heizen von Recyclinganlagen und so weiter. Die Epoxidharze sollen zum Beispiel ebenfalls chemisch recycelt werden.
(Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; www.bmwk.de; efahrer.com, energiewende.eu)