Aufgrund eines Gutachtens des Hessischen Städte- und Gemeindebunds wurde unser Bürgerbegehren zu Windkraftanlagen auf Otzberger Gemeindegebiet aus formalen Gründen von der Gemeindevertretung abgelehnt.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund ignoriert damit den Willen von weit mehr als 800 Otzbergern und Otzbergerinnen, wegen eventueller formaler Fehler.
- Es wird eine Verknüpfung zum Vertreterbegehren der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hergestellt, der so nicht vorhanden ist. Damit hätten wir nur 8 Wochen Zeit gehabt diese Unterschriften zu sammeln.
Das Bürgerbegehren hätten wir auch dann durchgeführt, wenn die Fraktion kein Vertreterbegehren initiiert hätte.
Unser Bürgerbegehren richtet sich eben nicht gegen die Entscheidung, der anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung, dieses Vertreterbegehren nicht mit 2/3 Mehrheit zu unterstützen.
Die Vorbereitungen für das Bürgerbegehren waren schon fast abgeschlossen, als der Antrag für das Vertreterbegehren gestellt wurde. - Es wird angemerkt, der Wortlaut sei bei Bürgerbegehren und bei Vertreterbegehren fast identisch.
Ja natürlich ist der Wortlaut fast identisch, es ging bei beiden Verfahren ja auch um die identische Zielsetzung, einen Bürgerentscheid zur Windkraft auf gemeindeeigenen Flächen zu iniziieren. - Es wird behauptet, die Fragestellung sei unklar und nicht eindeutig formuliert, weil wir 2-4 Windkraftanlagen (WKA), und keine genaue Anzahl, angegeben haben.
Wir sind alle keine Experten für WKA und wir können gar nicht exakt wissen, wieviele WKA auf der angegebenen Fläche sinnvoll errichtet werden können. Laut einer Aussage von Experten sollen “bis zu 4” Anlagen dort möglich sein, was aber genauer zu prüfen sei. Eine genaue Angabe ist also derzeit, ohne vorherige genaue Planung, gar nicht möglich. - Es wird behauptet, der angegebene Kostendeckungsvorschlag sei zu pauschal (“auch wenn die Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden dürfen, weil die Initiatoren regelmäßig nicht über die Fachkenntnisse der Behörde verfügen”).
Obwohl der Hessische Städte- und Gemeindebund hier selbst angibt, dass die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen,verlangen sie von Menschen, denen sie selbst bescheinigen die nötigen Fachkenntisse nicht zu besitzen, eine genaue Kostenaufstellung “auf verlässlicher Schätzung”. Da wir bei der Anzahl der zu errichtenden WKA schon keine verlässliche Zahl angeben können und dies gern den Experten und dem Gemeindeparlament überlassen möchten, können wir hier gar keine “verlässliche Schätzung” zu den Gesamtkosten abgeben. Wie wir auf den Unterlagen/Unterschriftenblatt zur Bürgerbefragung angegeben haben, gilt dies “unabhängig davon, dass die Kosten von einem späteren Betreiber der Anlagen übernommen werden sollen.” - Auf den Unterschriftenlisten war nicht vermerkt, dass das Vertreterbegehren nicht mit 2/3 Mehrheit des Gemeindeparlaments angenommen wurde.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund sieht hierin eine Verfälschung des Bürgerwillens der Unterzeichnenden.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund behauptet also, es hätten mindestens 301 Menschen (so viele mehr als die unbedingt benötigten Unterschriften wurden von uns gesammelt) weniger unterzeichnet, wenn die Informationen zum Vertreterbegehren auf den Unterschriftenlisten gestanden hätte.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund sagt damit ausserdem eine Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen der Gemeindevertreter ist nicht ausreichend um die Bürger zu informieren.
Wir sind alle keine Juristen und auch keine großen Konzerne, die sich juristische Beratungfür ein Bürgerbegehren leisten könnten und so können wir solche Spitzfindigkeiten im Vorfeld gar nicht abklären.
In Hessen führen nach “Mehr Demokratie e.V.” ca. 1/3 alle Bürger- und Vertreterbegehren zu Bürgerentscheiden, während dies in Sachsen-Anhalt fast 70%, in Bayern mehr als 60% und im Bundesdeutschen Durchschnitt 50% sind. Man kann also, unserer Meinung nach, durchaus sagen, dass Bürgerentscheide in Hessen nicht gewollt sind und wo immer möglich verhindert werden.