Broschüre zu Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat in seiner „kleinen Reihe“ 2022 eine „Handreichung zur Richtlinie für Denkmalbehörden“ herausgegeben.

Kernaussage ist:

Eine Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine
abweichende Entscheidung in Betracht.

Was hierbei als erhebliche Beeintächtigung zu werten ist entscheidet letztendlich das zuständige Amt für Denkmalschutz.

Die Handreichung findet ihr auf den Seiten des Landesamts für Denkmalschutz.