Nur zeitweise: Diese „Nachtbefeuerung“ dient der Flugsicherheit: innerhalb von Städten und dicht besiedelten Gebieten. Die Kennzeichnungspflicht gilt ab einer WEA-Höhe von 150 Metern, außerhalb ab 100 Metern. Um dieStörung der Bevölkerung zu verringern, hat man die Situation verbessert:Die Lichter blinken nur bedarfsgerecht, wenn ein Flugzeug Kurs auf die WEA nimmt – sofern die Luftfahrtbehörde wegen standortspezifischer Gefahren kein Dauerlicht bei Nacht vorschreibt.
(Quelle: Fachagentur Windenergie)