Nein: Denn schon bei der Auswahl der Windvorranggebiete wird das geprüft. Bei einer der Niedernhausener Vorrangflächen heißt es, dass bezüglich des Trinkwasserschutzes im Vorranggebiet 2-385 keine besonderen Anforderungen bestehen. Bei den zwei Vorranggebieten (2-359 und 2-384a) liegt je eine Teilfläche in Schutzzone III. Dort sind Baumaßnahmen grundsätzlich erlaubt, sofern kein Eintrag von schädlichen Substanzen erfolgt. Denn WEA-Fundamentflächen sind nur etwa 350 qm groß (so wie 2 bis 3 Einfamilienhäuser, welche in der Zone III ebenfalls zulässig sind). Außerdem gibt’s keine Medienleitungen (Wasser, Öl, Abwasser, Gas, …), auch werden keine grundwassergefährdenden Baustoffe eingesetzt. Es ist natürlich darauf zu achten (wie auch bei anderen Bauwerken), dass keine Schadstoffe eingetragen werden. Da helfen Sicherheitskonzepte, getriebelose Anlagen ohne Schmiermittel und/oder Auffangwannen für Löschwasser und Mineralöle und so weiter.
Quelle: www.energiewende.eu